Knoll-Reisen: Reisebedingungen

Reisebedingungen

REISEBEDINGUNGEN

  1. Anmeldung
    Wir empfehlen Ihnen, sich für alle Reisen frühzeitig anzumelden (schriftlich oder telefonisch), damit wir Ihre Wünsche berücksichtigen können. Mit der Anmeldung zu einer Reise ist eine Anzahlung von 100,--€ pro Person erforderlich. Der Restbetrag ist bis spätestens   4   Wochen vor Reisebeginn zu entrichten. Reiseanmeldungen innerhalb von 4   Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.   Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu entrichten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,--€ nicht übersteigt. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von uns die Reisebestätigung/Rechnung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält. Bitte geben Sie bei Zahlungen immer   Namen, Reiseziel und Reisenummer an! Einzahlungen können in unseren Büros oder durch Überweisung auf unser Konto vorgenommen werden.

  2. Mindestteilnehmer
    Mehrtagesfahrten werden bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen   durchgeführt. Bei Absage durch den Unternehmer wird der Reisegast frühzeitig verständigt und die einbezahlten Beträge voll rückvergütet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Tagesfahrten werden bei einer Mindestteilnehmerzahl von 16 Personen durchgeführt. Bei Absage durch den Unternehmer wird der Reisegast frühzeitig verständigt und die einbezahlten Beträge voll rückvergütet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

  3. Rücktritt
    Bei Rücktritt
    • bis 8 Wochen vor Reisebeginn berechnen wir   Ihnen   10% des   Reisepreises
    • bis 4 Wochen vor Reisebeginn 30 %
    • bis 2 Wochen vor Reisebeginn 50%
    • eine Woche vor Reisebeginn 80%
    • bis 3 Tage vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 100%, falls keine Ersatzperson gestellt werden kann.
    • Bei Reisen mit Schiffspassagen (Fähren)   hat   die Stornierung mindestens 5 Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen.
    • Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
    • Musical- Theater- und sonstige Eintrittskarten sind in voller Höhe zu bezahlen, wenn sie von uns nicht weitervermittelt werden können.

  4. Pass- und Zollvorschriften
    Jeder Reiseteilnehmer ist für die Mitführung der gültigen Reisedokumente sowie für die Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften persönlich verantwortlich.

  5. Leistungen
    Prospekt- und Katalogangaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog),   sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Reservierte Sitzplätze während der Reise.   Gerne versuchen wir, Ihren Sitzplatzwunsch je nach Buchungslage zu berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht jedoch nicht.   Die im Preis inbegriffenen Leistungen sind bei der jeweiligen Reise angegeben. Alle mit Möglichkeit und Gelegenheit aufgeführten Ausflüge sind nicht im Preis inbegriffen. Eintritte (außer extra aufgeführt) sind nicht im Reisepreis enthalten.

  6. Preisänderungen
    Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.

  7. Abholung
    Auswärtige Gäste werden von uns, soweit möglich, von ihrem Wohnort abgeholt und nach der Reise wieder zurückgebracht. Bei Tagesfahrten Abholung nur nach telefonischer Vereinbarung.

  8. Haftung
    Für unsere Eigenleistungen haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verkehrsbehinderung, höherer Gewalt, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen usw., sowie Leistungen, bei denen wir nur als Vermittler auftreten (Hotels, Fähren, Reiseleitungen) besteht unsererseits keine Haftung. Bei der Beförderung des Reise- oder Handgepäcks ist eine Haftung für Beschädigung, Verlust, Fehlleitung und dergleichen ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiseversicherung abzuschließen. Auskunft und Abschluss in unseren Büros.

  9. Kündigung infolge höherer Gewalt
    1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte , Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.
    2. Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach §638 Abs.3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. c)  Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
    3. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

  10. Mitwirkungspflicht
    Im   Paragraphen „Mitwirkungsrecht“ in den von DRV herausgegebenen deutschen Reisebedingungen   heißt es: „Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dies sofort der Reiseleitung und, wenn nicht erreichbar, unverzüglich schriftlich oder telefonisch dem Reiseunternehmer zu melden, damit dieser die Möglichkeit hat, Beanstandungen abzustellen. Ansprüche können nach Beendigung der Reise nicht mehr geltend gemacht werden." Diesen Paragraphen übernehmen wir hiermit vollständig.

  11. Störung durch den Reisenden
    Der   Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. Gerichtsstand: Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
    Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

  12. Allgemeines
    Kinderermäßigung auf Anfrage in unseren Büros Wir haben in unseren Omnibussen generell Nichtraucherplätze. Für alle rauchenden Gäste haben wir unsere Pausen so eingeteilt, dass sie ca. alle 2 Stunden   aussteigen können, um zu rauchen. Programmänderungen, aus technischen Gründen oder Gründen höherer Gewalt, sind vorbehalten. Unsere Preise sind Endpreise incl. Mehrwertsteuer.